Logolapplandreisen.de

Reisebuchung

Einfache und schnelle Buchung ihrer Reise

Reisebuchungen können per Post, Fax, Telefon oder hier über unser Buchungsformular erfolgen.
Auch bei einer Buchung über das Internet erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung/Rechnung und müssen keine Zahlungen über das Internet tätigen!

Buchungsablauf:

Nach dem Eingang der Buchung schicken wir den Teilnehmern umgehend die Teilnahmebestätigung (gleichzeitig Rechnung) zusammen mit dem Reiseinfo und dem Reisepreis-Sicherungsschein zu. Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

Allgemeinen Reisebedingungen gültig ab 1.Juli 2018
Die Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie (nachfolgend „Reisender“ genannt) uns, dem Reiseveranstalter Norrland Fjälltouren -Moritz Funke (nachfolgend "Reiseveranstalter"genannt), den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage ist die vorausgehende Unterrichtung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und die Reiseausschreibung. Dazu gehören auch die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes mit Nennung der Fristen für die Erlangung eines Visums. Der Reisende vertritt alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Personen. Handelt er ohne Vertretungsbefugnis, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Zusendung der Reisebestätigung zustande. Die Reisebestätigung schließt sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche ein und wird innerhalb von zehn Tagen ausgehändigt. Der Reisende kann über den Reiseveranstalter eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen.

2. Vertragsübertragung
Der Reisende kann rechtzeitig vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten des Pauschalreisevertrages eintritt, sofern diese den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt. Tritt ein drittePerson in den Vertrag ein, haften sie und der/die Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten fordern. Es gilt § 651b bzw. neu § 651e BGB.

3. Preise und Zahlungen
Alle genannten Preise sind in Euro und pro Person. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Es gilt § 651r BGB. Der Reiseveranstalter verzichtet auf die gesetzlich erlaubte einseitige Erhöhung des Reisepreises. Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung 10% des Reisepreises zu zahlen. Falls eine Reiseversicherung über den Reiseveranstalter gebucht wird, erhöht sich die Anzahlungssumme um die entsprechende Versicherungsprämie. Der Restbetrag des Reisepreises ist ohne gesonderte Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4. Leistungen
Der Umfang der touristischen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.

5. Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleis­tungen aus dem Pauschalreisevertrag, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Bei unerheblichen Änderungen, also Änderungen die den Gesamtzuschnitt der Pauschalreise nicht beeinträchtigen, genügt eine Erklärung vor Reisebeginn. Eine erhebliche Vertragsänderung aus dem Pauschalreisevertrag einer wesentlichen Reiseleistung muss dem Reisenden unverzüglich erklärt werden. Wenn dies notwendig wird, kann der Reiseveranstalter ein Angebot mit einer Preiserhöhung oder die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten und angemessenen Frist das Angebot annimmt oder seinen Rücktritt aus dem Pauschalreisevertrag erklärt. Es gilt § 651a bzw. neu § 651f Absatz 2 und §651g BGB. Nach Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

6. Vermittelte Einzelleistungen
Vom Pauschalreisevertrag ausgenommen sind touristische Einzelleistungen, die nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und keinen erheblichen (weniger als 25%) Anteil am Gesamtwert ausmachen. Dazu zählen Bahnreisen oder Übernachtungen zum Erreichen der Pauschalreise. Eine Reiseversicherung und ein Visum gelten nicht als Reiseleistung.

7. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, verlangt aber im Gegenzug eine Entschädigungspauschale. Es gilt § 651h BGB. Ausgehend vom Reisepreis sind je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90%

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang des Rücktritts beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Bei Verträgen über Reiseleistungen gilt kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht § 312g BGB.

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss eine Umbuchung, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert von 15 € verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information dem Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist. Ist eine Umbuchung nicht möglich, gelten die oben angegebenen Entschädigungspauschalen und Fristen.

8. Rücktritt des Reiseveranstalters vor Reisebeginn
Der Reiseveranstalter kann bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die erforderliche Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. Es gilt § 651h BGB. Kommt es nach dem Rücktritt des Reiseveranstalters zur Auflösung des Vertrages, muss der Reiseveranstalter den erhaltenen Reisepreis unverzüglich zurückerstatten.

9. Rücktritt durch außergewöhnliche Umstände
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Es gilt § 651h Absatz 3 und Absatz 4.2 BGB.

10. Reisemängel
Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Reisemängel sind am Bestimmungsort beim Reiseleiter oder über die Kontaktdaten direkt beim Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. Reiseleiter sind neben einer möglichen Mangelbeseitigung nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche zu. Es gilt §651o BGB. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Eine Abhilfe des Reisemangels kann verweigert werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder der Wert der Abhilfe mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Es gilt § 651k Absatz 1 BGB. Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahme aus Ziffer 10.3. nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten und angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistung, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach einer vom Reisenden bestimmten und angemessenen Frist kündigen. Nach berechtigter Kündigung ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen. Die Rückbeförderung muss der Beförderung aus dem Reisevertrag gleichwertig entsprechen. Es gilt § 651l BGB. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Es gilt § 651n BGB. Soweit Ansprüche des Kunden nach § 651 i Abs. 3 BGB betroffen sind, verjähren diese nach § 651 j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Reiseabbruch und Mitwirkungspflichten durch den Reisenden
Die Pauschalreise kann nach dem Reisebeginn auf Wunsch des Reisenden abgebrochen werden; z.B. bei Krankheit oder sofort notwendiger Heimreise. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag mit dem Reisenden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sein widriges Verhalten für die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem Reiseveranstalter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Beistandspflicht des Reiseveranstalters
Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Hat der Reisende seinen Umstand schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für seine tatsächlichen Aufwendungen verlangen. Es gilt § 651q BGB.

13. Zulässige Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder ein Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseschutzes bestehend aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe.

15. Datenschutz
Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert und sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Die personenbezogenen Daten werden nicht für Newsletter oder an Dritte für Marketing- oder ähnliche Zwecke weitergegeben. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Reisevertrages notwendig ist.

16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird unter Ausschluss anderer nationaler Landesgesetze vereinbart. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

17. Veranstalter
Norrland Fjälltouren, Moritz Funke, Breslauer Str. 72, D 26135 Oldenburg, E-Mail: info [AT] lofotenreisen [PUNKT] de, Telefon 0049 157 87372071.